Sascha W. fragte am 18.03.2017
(...) wie stehen Sie zu der Kostenübernahme von Leistungen aus dem Spektrum der "Alternativen Medizin", insbesondere (aber nicht ausschließlich) homöopathischer Medikamente durch gesetzliche Krankenversicherungen?
Heiner Schilling (verdi) antwortete am 04.05.2017
Wir haben in der hkk mit den gewerkschaftlichen Stimmen eine Regelung für derartige Kostenübernahmen getroffen. Bei ärztlicher Verordnung beteiligt die Kasse sich an den Kosten, ausgenommen davon sind Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgenommen wurden. (...)
Bisher noch keine Antwort