Michael P. fragte am 12.01.2017 zum Thema Krankenversicherung, Menschen mit Behinderung

Wie setzt die DAK die Intension des Artikels 25 der UN-Behindertenrechtskonvention und die von dort ausgehenden Regelungen um, bzw. welche Ziele hat die DAK dazu?

Luise Klemens antwortete

Frage: „Wie setzt die DAK die Intension des Artikels 25 der UN-Behindertenrechtskonvention und die von dort ausgehenden Regelungen um, bzw. welche Ziele hat die DAK dazu?

Antwort DAK-Gesundheit:
Als gesetzliche Kranken- und Pflegekasse steht die DAK-Gesundheit für das Solidarprinzip. Sie gewährleistet ihren Versicherten den gleichen Zugang zur medizinischen Versorgung, orientiert am jeweiligen persönlichen Bedarf. Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention tritt für das Recht auf einen diskrimierungsfreien Zugang für Menschen mit Behinderung zur gesundheitlichen Versorgung ein – damit entspricht die Konvention dem Wesen der gesetzli-chen Krankenversicherung.

Die seit 2009 verbindlich geltende UN-Behindertenrechtskonvention wird in Deutschland unter anderem durch die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt. Das Gesetz steht für eine erleichterte Übertragung des Übereinkommens in die Praxis, dem sich der Bund und die in seiner Verantwortung stehenden Organe verpflichtet haben. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die DAK-Gesundheit ihre Verantwortung wahr, damit zum Ausbau der Barrierefreiheit beizutragen und Zugangswege zu erleichtern.

Viele Grüße
Luise Klemens