Wulf-Rüdiger T. fragte am 06.02.2017 zum Thema Selbstverwaltung, Krankenversicherung

Wie entscheiden Sie als Gewerkschafterin im Konfliktfall? Der Verwaltungsrat soll einen Arbeitsplatzabbau bei der DAK beschließen, der Personalrat ist dagegen.

Luise Klemens antwortete

Lieber Kollege Göyt,

vielen Dank für deine Frage, wie ich in dem von dir beschriebenen im Konfliktfall entscheiden würde.

Als Mitglied im Verwaltungsrat der DAK Gesundheit bin ich natürlich in erster Linie den Interessen der Versicherten und der Mitglieder verpflichtet. Der Verwaltungsrat entscheidet nicht unmittelbar über konkrete personelle Maßnahmen, mittelbar können die Entscheidungen über den Haushalt der Kasse aber natürlich Auswirkungen auf die Beschäftigten haben.

Für mich als Gewerkschafterin ist mit der Rolle als Verwaltungsrätin untrennbar verbunden, dass ich in einem guten Austausch mit den Personalräten und dem Hauptpersonalrat der DAK Gesundheit stehe. Dazu gehören z. B. Treffen im zeitlichen Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrats, um die Beschäftigte betreffenden Planungen des Vorstands miteinander zu beraten und die Folgen abzuwägen. Wenn z. B. auf Grund der Finanzsituation Sparmaßnahmen nicht vermeidbar sind, ist eine Zustimmungsvoraussetzung für mich, welche Regelungen für die Beschäftigten zwischen HPR und/oder ver.di und dem Vorstand getroffen werden. Im letzten Jahr konnte ich die Beschäftigten gemeinsam mit unserem Bundesfachbereich Sozialversicherungen z. B. dabei unterstützen, an einer öffentlichen Verwaltungsratssitzung teilzunehmen - um ihre Interessen aktiv zu vertreten!

Viele Grüße
Luise Klemens