Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Hallo Herr Ynatr,
erst einmal Entschuldigung für die Wartezeit auf die Antwort. Vermutlich haben sich die Fragen schon durch die Zusendung bzw. Nichtzusendung der Briefwahlunterlagen beantwortet. Dennoch möchte ich gerne inhaltlich auf die Dinge eingehen. Anfangen kann ich mit ihrer Frau. Die Höhe der eingezahlten Beiträge bzw. der zustehenden Rente spielen bei der Wahlberechtigung keine Rolle. Ihre Frau ist wahlberechtigt.
Nun zu Ihnen. Wenn es neben einer Beamtenpension Ansprüche aus der gesetzlichen Rente gibt, ist damit automatisch eine Beteiligung bei der Sozialwahl verbunden. Jetzt stellt sich nur die Frage, wer bei Ihnen der Träger für die Rentenansprüche ist. In Abhängigkeit davon erhalten Sie die Wahlunterlagen bzw. bei einer Friedenswahl findet keine Abstimmung mehr statt.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Geneschen