Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Liebe Frau Xevrtre,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein Thema an, dass nicht nur bei Versicherten bzw. Patienten sondern auch in der Ärzteschaft, den kassenärztlichen Vereinigungen und innerhalb der Krankenkassen selbst und ihren Verbänden kontrovers diskutiert wird.
Der Nutzen der meisten sog. "IGeL-Leistungen" wird sogar von Teilen der Ärzteschaft negativ beurteilt, einige wenige Leistungen schneiden besser ab. Eine Untersuchung des medizinischen Dienstes beim Spitzenverband der Krankenkassen -nachzulesen im Handelsblatt vom 16.2.2017- gibt hierzu aufschlussreiche Informationen.
Grundsätzlich haben die Krankenkassen und ihre Selbstverwaltungsorgane keinen Einfluss darauf, ob IGeL-Leistungen von den niedergelassenen Ärzten angeboten und wie diese Angebote ggf. ausgestaltet werden. Wenn Sie sich über den Nutzen einer angebotenen IGeL-Leistung im Unklaren sind, sprechen Sie Ihre KKH an.
Sie können selbstverständlich die Angebote auf Zusatzleistungen durch Ihren Arzt ablehnen; sollten Sie das Gefühl haben, ihr Arzt setze Sie unter Druck, melden Sie das bitte Ihrer KKH.
Die KKH wird sich um die Sache kümmern und ggf. die nötigen Maßnahmen einleiten.
Ich hoffe, Ihr Frage ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.