Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrter Herr Unhfqbess,
die KKH erstattet die Kosten einer homöopathischen Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur dann, wenn die Leistung im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung erfolgt.
Damit sind die Leistungen durch Heilpraktiker grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies halte ich für richtig, da die Versichertengemeinschaft nicht mit zusätzlichen Kosten durch nicht evidenzbasierte Maßnahmen belastet werden sollte.
Meiner Meinung nach ist es zumutbar, wenn gesetzlich Versicherte zusätzliche medizinische Angebote, deren Wirksamkeit nicht wissenschaftlich erwiesen ist, aus eigener Tasche bezahlen.
Eine Kostenbeteiligung bei homöopathischen Arzneien erfolgt durch die KKH, wenn diese im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung verordnet werden.
Dies ist folgerichtig und knüpft an das oben Gesagte an.
Ein wesentliches Ziel für mich ist eine bezahlbare Krankenversicherung "für alle".
Durch die Übernahme weiterer "neuer" Leistungen ist dieses Ziel nicht zu erreichen.