Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
für Ihre guten Wünsche danke ich Ihnen, ebenso für Ihre Einschätzung. Sie berichten von Erfahrungen im Bereich der medizinischen Versorgung und insbesondere von unzulänglichen Fachkenntnissen der unterschiedlicher Akteure im Gesundheitswesen. Es ist in der Tat belastend, wenn man den Eindruck gewinnt, dass die Versorgungsleistungen nicht stimmig sind. Allerdings ist es so, dass die Leistungen für die Versicherten ja weitgehend gesetzlich geregelt werden - der sogenannte „Gemeinsame Bundesausschuss“ regelt auf Bundesebene für alle Kassen die Richtlinien über die gesetzlichen Kassenleistungen (Medikamente, medizinische Versorgungsleistungen). Der „Gemeinsame Bundesausschuss“ ist ein Selbstverwaltungsorgan – dort haben, so wollte es der Gesetzgeber, Vertreter von Patientenorganisationen leider nur ein Mitberatungs- und Antragsrecht. Der Verwaltungsrat der DAK lässt sich über die medizinischen Entwicklungen in seinen jeweiligen Ausschüssen berichten und er berät darüber, welche ergänzenden Leistungen zur „Schulmedizin“ angeboten werden können. Uns ist wichtig, dass auch Leistungen finanziert werden, die einen nachgewiesenen Nutzen haben. Hierzu sind wissenschaftliche Untersuchungen notwendig. Welche Leistungen angeboten werden, können Sie bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle erfragen. Die SelbstverwalterInnen entscheiden auch, welche Präventions- oder Rehamaßnahmen gefördert oder übernommen werden. Bei strittigen medizinischen Einschätzungen können Sie den MDK (medizinischen Dienst der Kassen) um Stellungnahme bitten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Spezialisten-Netzwerk der DAK-Gesundheit im Internet zu konsultieren. Dort finden sie unter DAK-Gesundheit Spezialisten-Netzwerk besondere Behandlungsangebote für Ihre Erkrankung. Sehr geehrte Frau Hoffmann, danke für Ihre Unterstützung - bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Mit freundlichen Grüßen Ihre Marion v. Wartenberg