Angelika H. fragte am 03.05.2017 zum Thema Selbstverwaltung, Krankenversicherung

Sie schreiben, daß bei Widerspruchsverfahren, Sie die Möglichkeit haben, direkt mit dem betroffenen Versicherten den Kontakt herzustellen, um sich so besser für ihn einzusetzen. Das würde ich sehr begrüßen, habe aber leider bisher solche Erfahrungen in der Realität nicht erleben können. Auch wenn man weder von einem DAK - Mitarbeiter, noch von einem ehrenamtlichen Mitarbeier medizinische und rechtliche Fachkenntnisse erwarten kann, so wäre es in vielen Fällen hilfreich, wenn der Betroffene selbst gehört wird, beziehungsweise wenn von neutralen Spezialisten Auskünfte eingeholt werden könnten. Auch sollten Gutachter auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand sein, und wirklich neutral sein, keine Vertragsgutachter. Die Krankenkassen sollten die Verwaltung der Gelder der Mitglieder vor allem für das Wohlbefinden der Patienten einsetzen, und nicht um bestimmte Lobbyvertreter finanziell hervorragend zu stützen. Es kann nicht sein, dass immer mehr Leistungen aus dem Sozialpaket gestrichen werden, und der gesetzlich-versicherte Patient doppelt zur Kasse gebeten wird, oder er muss eben 10 Jahre früher sterben und leiden. Man fragt sich überhaupt noch, warum man so einen großen Verwaltungsapparat finanzieren muss, und wenn man wirklich Hilfe benötigt, dann darf die Kasse aus wirtschaftlichen Gründen die Leistung nicht erbringen, obwohl man beweisen kann, dass dadurch infolge Millionen gespart werden könnten. Wenn man dann Fakten und Beweise hat, wird einem einfach kein Gehör mehr geschenkt, und man rechnet damit, das man irgendwann keine Kraft mehr hat, und von alleine aufgibt. Somit kann man angagierte Leute los werden, und wir werden von Maschinen gesteuert. Ich wünsche Ihnen viel Kraft, um die humanen Interessen durchsetzen zu können. Hoffentlich bleibt es nicht so wie bei vielen Politikern, Versprechen, aber nichts halten. Auch die Gewerkschaften haben viel zu viel durchgehenlassen, und vergessen, für welche Ziele sie einst gekämpft haben. Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

für Ihre guten Wünsche danke ich Ihnen, ebenso für Ihre Einschätzung. Sie berichten von Erfahrungen im Bereich der medizinischen Versorgung und insbesondere von unzulänglichen Fachkenntnissen der unterschiedlicher Akteure im Gesundheitswesen. Es ist in der Tat belastend, wenn man den Eindruck gewinnt, dass die Versorgungsleistungen nicht stimmig sind. Allerdings ist es so, dass die Leistungen für die Versicherten ja weitgehend gesetzlich geregelt werden - der sogenannte „Gemeinsame Bundesausschuss“ regelt auf Bundesebene für alle Kassen die Richtlinien über die gesetzlichen Kassenleistungen (Medikamente, medizinische Versorgungsleistungen). Der „Gemeinsame Bundesausschuss“ ist ein Selbstverwaltungsorgan – dort haben, so wollte es der Gesetzgeber, Vertreter von Patientenorganisationen leider nur ein Mitberatungs- und Antragsrecht. Der Verwaltungsrat der DAK lässt sich über die medizinischen Entwicklungen in seinen jeweiligen Ausschüssen berichten und er berät darüber, welche ergänzenden Leistungen zur „Schulmedizin“ angeboten werden können. Uns ist wichtig, dass auch Leistungen finanziert werden, die einen nachgewiesenen Nutzen haben. Hierzu sind wissenschaftliche Untersuchungen notwendig. Welche Leistungen angeboten werden, können Sie bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle erfragen. Die SelbstverwalterInnen entscheiden auch, welche Präventions- oder Rehamaßnahmen gefördert oder übernommen werden. Bei strittigen medizinischen Einschätzungen können Sie den MDK (medizinischen Dienst der Kassen) um Stellungnahme bitten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Spezialisten-Netzwerk der DAK-Gesundheit im Internet zu konsultieren. Dort finden sie unter DAK-Gesundheit Spezialisten-Netzwerk besondere Behandlungsangebote für Ihre Erkrankung. Sehr geehrte Frau Hoffmann, danke für Ihre Unterstützung - bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Mit freundlichen Grüßen Ihre Marion v. Wartenberg