Michael W. fragte am 03.05.2017 zum Thema Krankenversicherung

Selbstständige dürfen, anders als AG von angestellten AN, ihren AG-Anteil nicht als Betriebsausgabe zur Berechnung der Beitragsgrundlage ansetzen. Setzen Sie sich für eine Abschaffung dieser Ungleichbehandlung von Selbstständigen in der GKV ein? Wenn nein, warum nicht?

Matthias Träger antwortete

Sehr geehrter Herr Jnpugry,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ich werde mich nicht für die Abschaffung dieses Sachverhaltes einsetzen.

Die Interessen von Arbeitgebern und Selbstständigen werden im Normalfall von den Arbeitgebervertretern im Verwaltungsrat vertreten.

Im übrigen schreibt der Gesetzgeber diese Vorgehen vor.
Somit liegt die Beitragshöhe von Selbstständigen nicht im Ermessen der Krankenkasse, so dass der Verwaltungsrat keinen Handlungsspielraum hat.

Diese Antwort ist möglicherweise für Sie nicht befriedigend, aber ich hoffe, dass Sie trotzdem an der Sozialwahl teilnehmen.

Viele Grüße
Matthias Träger