Maria E. fragte am 03.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Sehr geehrter Herr Träger, als Psychotherapeutin interessiert mich derzeit, wie die Krankenkassen mit dem andauernden Missverhältnis zwischen Therapiebedarf und Versorgungskapazitäten der Vertragstherapeuten umgehen. Seit der Reform der Psychotherapie-Richtlinien im April 2017 erlebe ich verstärkt von Seiten der Krankenkassen eine Verleugnung des Systemversagens, so dass Patienten nach langer erfolgloser Suche nach einem Therapieplatz bei einem KV-zugelassenen Therapeuten viele, viele Hürden nehmen müssen, um eine Therapie bei einem Privattherapeuten (Kostenerstattungsverfahren) in Anspruch nehmen zu dürfen. Mich interessiert, wie Sie mit dem Systemversagen künftig umgehen, welche Position Sie dazu haben? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichem Gruß, Maria Eichhorn (Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie)

Matthias Träger antwortete

Sehr geehrter Frau Rvpuubea,

Ihr Anliegen kann ich sehr gut verstehen.

Auch ich bin der Auffassung, dass besondre die psychotherapeutisch Versorgung weit unter dem Therapiebedarf liegt, der in der Zukunft voraussichtlich auch noch ansteigen wird. Und bei weiterem Anstieg von psychischen Erkrankungen liegt auf der Hand, das die vorhanden Therapiekapazitäten immer weniger den Bedarf decken können.

Meines Wissen nach soll die Reform der Psychotherapie-Richtlinie regulierend eingreifen und vor allem den Stellenwert der Psychotherapie im Gesundheitswesen stärken.
Ob das im vorgesehen Rahmen gelingt ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen, da die Richtlinie ja erst seit wenigen Wochen in Kraft ist.

Ich möchte nicht zu viel Versprechen, aber ich werde diesen Punkt in die Arbeitsplanung unserer Fraktion aufnehmen und hoffe, ihn dann nach der Wahl auch entsprechend vorbringen zu können.

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg bei Ihrer wichtigen Arbeit
Matthias Träger