Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Guten Tag Frau Fpuarvqre,
vielen Dank für Ihre Frage,
Der Gesetzgeber gibt hier die Regelleistung für medizinisch Notwendiges im Rahmen der Entbindung vor. Für die Entbindung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Die Entbindung in einer Klinik ist grundsätzlich kostenlos, Einschränkungen gibt es bei der Haus- und Geburtshausentbindung. Dort werden lediglich die Kosten für die Hebamme und medizinische Versorgung übernommen. Die KKH bezuschusst über die gesetzliche Regelleistung hinaus die sogenannte Hebammenrufbereitschaft.
Hier eine Regelleistung über das medizinisch Notwendige hinaus zu erreichen, kann uns nur mit ver.di zusammen gegenüber dem Gesetzgeber gelingen,
beste Grüße
Regine Weiß-Balschun