Ann-Kristin S. fragte am 03.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Die Geburtshilfe in Deutschland steckt in der Krise. Mir als Frau wird von den Versicherungen meine Recht auf Selbstbestimmung genommen. Wie setzen Sie sich für mich ein, dass ich selbst entscheiden kann, wo und wie, mit einer gewährleisteten, hochqualifizierten Betreuung zur Risikominimierung ich meine Kinder gebären kann?

Guten Tag Frau Fpuarvqre,

vielen Dank für Ihre Frage,

Der Gesetzgeber gibt hier die Regelleistung für medizinisch Notwendiges im Rahmen der Entbindung vor. Für die Entbindung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Die Entbindung in einer Klinik ist grundsätzlich kostenlos, Einschränkungen gibt es bei der Haus- und Geburtshausentbindung. Dort werden lediglich die Kosten für die Hebamme und medizinische Versorgung übernommen. Die KKH bezuschusst über die gesetzliche Regelleistung hinaus die sogenannte Hebammenrufbereitschaft.

Hier eine Regelleistung über das medizinisch Notwendige hinaus zu erreichen, kann uns nur mit ver.di zusammen gegenüber dem Gesetzgeber gelingen,

beste Grüße

Regine Weiß-Balschun