Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrte Frau Oeüqre,
wie ich auch bereits Herrn Gerssrafgäqg in seiner Frage geantwortet habe, hat der GBA klare Kriterien festgelegt, nach denen eine Therapie beurteilt wird. Demnach fällt Homeopathie bislang nicht in den Regelleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse. Manche Krankenkassen nehmen es dennoch als freiwillige Zusatzleistung auf, auch weil bekannt ist, dass es Versicherten helfen kann, obwohl die meisten der Homeopathie zu Grunde liegenden Behandlungskonzepte nicht mit unserem naturwissenschaftlich Wissen zu erklären sind. Hier scheinen eher die Selbstheilungskräfte aktiviert zu werden.
Auch die Homöopathie muss ihren Nutzen durch belastbare Studien belegen.
Die KKH finanziert über ihr Bonussystem und die Budgetmöglichkeit alternative Behandlungsmethoden.
Das finde ich gut,
beste Grüße
Regine Weiß-Balschun