Mario H. fragte am 09.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

„Als Vertreter des Bürger - und Patientenverbandes HAHNEMANNIA erhalten wir Anfragen zu Ihrem Homöopathie-Angebot und möchten daher folgende Frage an Sie weiter leiten mit der Bitte um Beantwortung: Ich bin Homöopathie-Patient: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass naturheilkundliche Behandlungsmethoden, wie z.B. die Homöopathie, als Kassenleistung übernommen werden?

Sehr geehrter Herr Ubcc,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Der GBA hat klare Kriterien festgelegt, nach denen eine Therapie beurteilt wird. Demnach fällt Homeopathie bislang nicht in den Regelleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse. Manche Krankenkassen nehmen es dennoch als freiwillige Zusatzleistung auf, auch weil bekannt ist, dass es Versicherten helfen kann, obwohl die meisten der Homeopathie zu Grunde liegenden Behandlungskonzepte nicht mit unserem naturwissenschaftlich Wissen zu erklären sind.
Hier scheinen eher die Selbstheilungskräfte aktiviert zu werden.

Auch die Homöopathie muss ihren Nutzen durch belastbare Studien belegen.

Die KKH finanziert über ihr Bonussystem und die Budgetmöglichkeit alternative Behandlungsmethoden.
Das gibt den Versicherten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie ihr durch Bonussysteme erworbenes Gesundheitsbudget einsetzen wollen.

Das finde ich gut,

freundlicher Gruß
Regine Weiß-Balschun