Ilka B. fragte am 22.12.2016 zum Thema Sozialwahlen, Selbstverwaltung

Liebe Ulrike Hauffe, was bedeutet die Aussage wir sind die Guten? Und weiter: Welche Entscheidungen trifft denn der Verwaltungsrat? Was kann er für die Versicherten tun?

Ulrike Hauffe antwortete

Liebe Frau Ovreznaa,

zunächst zu Ihrer ersten Frage: "Wir sind die Guten" ist - ehrlich gesagt - erst einmal eine gesetzte Überschrift, die signalisieren soll, dass sich die Kandidaten und Kandidatinnen, die sich für ver.di in den Verwaltungsrat wählen lassen wollen, fachlich über eine hohe Qualifikation verfügen, sowohl in Bezug auf gesundheitspolitische Fragen wie auch über beschäftigungspolitische Themen des Gesundheitswesens. Ich persönlich werde mir in kürze einen neuen Satz "setzen" lassen. Nicht, weil der jetzige falsch ist, sondern weil er zu wenig darstellt, was ich persönlich vertrete.

Nun zu Ihrer zweiten Frage:
Ich bin froh über Ihre Nachfrage, da nach wie vor viele Menschen die Wirkmacht der Verwaltungsräte nicht kennen und deshalb sich auch nicht bei den Sozialwahlen beteiligen. Ich neige gerne dazu, den Vergleich zu dem besser bekannten Begriff "Aufsichtsrat" zu verwenden - auch wenn es nicht stimmt, denn Aufsichtsräte gibt es ausschließlich in der Privatwirtschaft und zum Glück haben wir im gesetzlichen Krankenkassenwesen in Deutschland eine Solidarform. Trotzdem: Der Verwaltungsrat entspricht annähernd dem Aufsichtsrat einer privatwirtschaftlich tätigen Aktiengesellschaft. Hier werden die Grundzüge der Sozial- und Kassenpolitik der Krankenkasse bestimmt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung getroffen - im Sinne der Versicherten der Kasse.
Der Verwaltungsrat wählt und überwacht die Mitglieder des Vorstands, übt haushaltsrechtliche Kontrolle aus und entlastet den Vorstand. Weiterhin beschließt er die Satzung der Krankenkasse und entscheidet damit auch über freiwillige Versicherungsleistungen, die für die Versicherten der Kasse sinnvoll sind.
Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können wurden in der BARMER unterhalb des Verwaltungsrats vorbereitende Ausschüsse der Versichertenvertreter und -vertreterinnen gebildet, die sowohl die Themen Finanzen und Personal bearbeiten als auch alle Leistungsthemen (z.B. Prävention, Versorgung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Rehabilitation und Pflege) erörtern. Die Ausschüsse geben Empfehlungen an den Verwaltungsrat zur Abstimmung.
Und nicht zu vernachlässigen sind die Widerspruchsausschüsse. Beschwerden, die Versicherte gegen eine Leistungsverweigerung einlegen werden in 10 Ausschüssen der BARMER nochmals erörtert und ggfs. neu entschieden. Nicht nur das gibt es im PKV-System gar nicht!

Ich hoffe, Ihre Fragen erst einmal beantwortet zu haben. Wenn Sie noch Nachfragen haben: gerne!

Gruß
Ulrike Hauffe