Ruth B. fragte am 18.02.2017 zum Thema Krankenversicherung, Pflege

Liebe Ulrike Hauffe, ist es möglich, gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel für Kliniken festzusetzen und welche Rolle könnten die GKVs dabei im DRG-Zeitalter spielen? Ich freue mich sehr auf die Antwort! Viele Grüsse Ruth Böke

Ulrike Hauffe antwortete

Liebe Frau Böke,

im Zuge der Qualitätssicherung plädieren Forschende für die Einführung gesetzlich verbindlicher Personalschlüssel: In der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie ".... Internationaler Überblick über staatliche Vorgaben zu einer Mindestbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser" wurde dokumentiert, welche rechtlichen Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung weltweit existieren - als Arbeitsgrundlage für Deutschland. Es ist doch interessant zu wissen, dass in den USA durchschnittlich 5,3 Patientinnen und Patienten auf eine Pflegekraft kommen, in den Niederlanden 7, in der Schweiz 7,9 und in Deutschland jedoch im Schnitt ca. 13!
Bisher gibt es in Deutschland also wenig Umsetzung, obwohl klar sein muss, dass mit einem Personalschlüssel Qualität einhergeht. So hatte 2013 der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in einer Neonatologie-Richtlinie erstmals eine Nurse-to-Patient-Ratio für neonatologische Intensivstationen der Level 1- und Level 2-Perinatalzentren festgelegt. Das Bundesgesundheirsministerium (BMG) wurde beauftragt, eine ExpertInnenkommission einzurichten, die bis Ende 2017 Vorschläge für eine Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Allgemeinkrankenhäuser erarbeiten soll. Und dann ist noch nichts umgesetzt, sondern dann beginnen die Verhandlungen.
Liebe Frau Böke, Sie können sich vorstellen, dass diese Entwicklung von uns Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern mit großer Unterstützung - und wenn nötig mit Druck - begleitet wird. Unterstützen Sie uns, indem Sie bei der Sozialwahl die verdi-Liste wählen, denn selbstverständlich haben die Verwaltungsräte ein Wort mitzureden. Einfach wird es nicht!

Ihre
Ulrike Hauffe