Esther S. fragte am 01.03.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Immer wieder äußern Alleinerziehende (über 90 Prozent Frauen) den Wunsch und gesundheitliche Bedarfe nach einer Mutter/Vater-Kind-Kur. Offensichtlich wissen viele von ihnen sich kaum Rat, wie und nach welchen Kriterien solche Plätze beantragt und vergeben werden könnnen. Also was kann meine Krankenkasse, die BARMER, hier an Unterstützung und Aufklärung leisten? Und ist es noch immer gängige Praxis, dass ein erster Antrag sowieso nicht bewilligt wird und immer ein Nachfassen notwendig ist?

Ulrike Hauffe antwortete

Liebe Frau Fpueöqre,

Mutter/Vater-Kind-Kuren sind meines Erachtens wichtige Angebote, die insbesondere Frauen - darunter viele Alleinerziehende - die Möglichkeit der fachlich gestützten Regeneration bieten. Dafür gibt es klare Bestimmungen im Leistungskatalog der Krankenkassen.
Voraussetzung für die Bewilligung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren ist das Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit, die mit dem Antrag des Arztes oder der Ärztin begründet wird. Bei der Prüfung der Voraussetzungen werden die mütter-/väterspezifischen Gesundheitsrisiken und ggf. bestehenden Erkrankungen berücksichtigt. Nach dem Fünften Sozialgesetzbuch haben die Krankenkassen die Notwendigkeit, die beantragten Mutter-/Vater-Kind-Kuren in Stichproben prüfen zu lassen. Daher ist möglicherweise auch die Einschaltung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich.
Die Versicherten der BARMER werden von ausgewiesenen Spezialisten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung betreut und ausführlich beraten. Darüber hinaus können Frauen natürlich auch in die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände gehen - wenn sie örtlich vorhanden sind. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt immer aufgrund der individuell begründeten Umstände.
Ich kenne mich persönlich sehr gut in der Anbieterlandschaft für Mutter/Vater-Kind-Kuren aus und freue mich sehr, dass es viele Kliniken gibt, die einen nachweislich geschlechtsspezifischen Ansatz haben. Das halte ich für die Ergebnissicherung der Kurmaßnahmen für sehr wichtig, denn dann ist gesichert, dass die Lebensbedingungen von Frauen in diesem Rahmen besonders gewürdigt werden.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Beschwerden haben wenden Sie sich bitte gerne wieder an mich. Es ist unsere Aufgabe als Versichertenvertreterinnen, auch Einzelfälle zu verfolgen.
Und damit ich das auch weiterhin tun kann bitte ich um Ihre Stimme bei der Sozialwahl 2017, denn ich kümmere mich!

Ihre
Ulrike Hauffe