Ute S. fragte am 28.03.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Was tut die BARMER oder hat sie geplant für die gesundheitliche Versorgung von geflüchteten Frauen, Männern, Jugendlichen, Kindern? Wie viele Geflüchtete werden über die BARMER versorgt?

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrte Frau Fbaagnt,

die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge und die Übernahme der Kosten ist grundsätzlich Aufgabe des Staates und nicht der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die öffentliche Debatte dazu zu Beginn des Flüchtlingsstroms haben Sie sicherlich mitbekommen. Zuständig für die Bereitstellung notwendiger Leistungen sind jeweils die Kommunen, im Regelfall die Sozial- oder Gesundheitsämter, denen die Asylsuchenden zugewiesen werden.

Für Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl suchen oder die aufenthaltsrechtlich geduldet sind, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Ansprüche auf Hilfe in medizinischen Notfällen. Die Leistungsansprüche sind im Vergleich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich (!) eingeschränkt. Es wird nur die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung bereitgestellt, ggf.einschließlich der dabei notwendigen Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung und Linderung von Krankheiten erforderlichen Leistungen, soweit dies zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist.

Alternativ zur Versorgung durch die Kommunen können die Bundesländer die gesetzlichen Krankenkassen beauftragen, die Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden zu übernehmen -weiterhin mit den eben beschriebenen Leistungseinschränkungen.
Die Leistungen werden nicht aus den Beitragsgeldern der Versicherten finanziert. Vielmehr werden den Krankenkassen die Leistungsausgaben und die zusätzlichen Verwaltungskosten von den Kommunen vollumfänglich ersetzt.

In diversen aber längst nicht allen Bundesländern wurden Rahmenvereinbarungen zwischen den zuständigen Landesministerien und diversen Krankenkassen geschlossen. Auch die BARMER ist an einigen dieser Vereinbarungen beteiligt. (Es gab so etwas wie Gebietsaufteilungen zwischen den Kassen.) Die Rahmenvereinbarungen regeln neben dem Leistungsumfang vor allem das Abrechnungsverfahren zwischen den Krankenkassen und den zuständigen Kommunen.
Außer in Schleswig-Holstein, wo die Kommunen von der Landesregierung zur Teilnahme an der dortigen Rahmenvereinbarung verpflichtet wurden, haben sich in anderen Bundesländern, in denen die BARMER den Rahmenvereinbarungen beigetreten ist, nur sehr wenige Kommunen dazu entschieden, die Gesundheitsversorgung der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge den Krankenkassen zu übertragen. Mit anderen Worten, die Mehrzahl der Kommunen bundesweit regeln die medizinische Versorgung der Flüchtlinge weiterhin in Eigenregie. Die BARMER übernimmt die Gesundheitsversorgung in einigen wenigen Kommunen der Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Leider kann ich Ihnen nicht mitteilen, wie viele Geflüchtete über die BARMER versorgt werden. Diese Detailkenntnis habe ich derzeit nicht.

Ich hoffe, Sie können mit meiner Antwort etwas anfangen. Ich danke Ihnen für die Frage, die - zumindest auch in meinem Umfeld - viele grundsätzlich bewegt.

Ihre
Ulrike Hauffe