Mandy K. fragte am 28.08.2017 zum Thema Krankenversicherung

Sehr geehrte Frau Hauffe, die meisten Notaufnahmen sind überfüllt, nicht nur mit akuten Notfällen. Leider suchen auch Menschen mit vergleichsweise harmlosen Leiden die Notaufnahmen auf. Somit entstehen sehr lange Wartezeiten, Missverständnisse und es kommt häufig zu Beschwerden. Wie wollen Sie dieses Problem der Fehlsteuerung verbessern?

Ulrike Hauffe antwortete

Sehr geehrte Frau Kalisch,

Sie haben recht mit Ihrer Beobachtung. Und die planenden und entscheidenden Gremien arbeiten an dieser schwierigen Situation, die nicht unkompliziert ist, weil Menschen in dem von ihnen empfundenen Notfall dorthin gehen, wo sie die beste Versorgung erwarten. Ihre Entscheidung, dann zur Notaufnahme zu gehen ist häufig nicht richtig, aber nur mit dieser Erkenntnis verändern wir nichts.

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert, die jeweils eigenständig organisiert sind und eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen: der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), der Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser.

Die fehlende Abstimmung der drei Bereiche untereinander trägt dazu bei, dass Patientinnen und Patienten oftmals nicht am angemessenen Versorgungsort behandelt werden. Eine verbesserte Koordination der drei Bereiche reicht alleine nicht aus, sondern es müssen auch patientInnenorientierte Strukturen geschaffen werden. Nicht die Menschen müssen erzogen werden, dass sie die vorhandenen Strukturen „richtig“ nutzen, sondern den Menschen muss dort, wo sie die Notfallversorgung aufsuchen, Angebote gemacht werden, die den Bedarf und die richtige Versorgungsebene treffen. Eigentlich ist es richtig, wenn verschiedene Versorgungsebenen „unter einem Dach“ angeboten werden. Das heißt, es müssen auch ambulante vertragsärztliche Strukturen am Krankenhaus angeboten werden, die leichtere Notfälle versorgen und dazu beitragen, dass die Kapazitäten der Krankenhausambulanzen für schwere, zeitkritische Notfälle bereitgehalten werden. Die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geschaffene Verpflichtung, KV-Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern einzurichten, ist ein Schritt in die richtige Richtung, bedarf aber bundeseinheitlicher Rahmenvorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit und die personelle Ausstattung. Zudem ist eine bessere Koordination der verschiedenen Bereiche der Notfallversorgung dringend geboten. Strukturen, die an den Bedarfen der Menschen, die Hilfe benötigen, ansetzen müssen folgende Kriterien erfüllen: einfache Auffindbarkeit, 24-stündiger, möglichst barrierefreier Zugang, zeitnahe Verfügbarkeit einer umfassenden Diagnostik und gute Qualität der Behandlung.

Es liegt ein Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor, in dem die beschriebenen Strukturen eingefordert werden. Dieses Konzept wird zur Zeit in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt und wird danach in die politische Diskussion eingebracht. Ich bin - sicherlich auch wie Sie - gespannt auf diese Debatte und ihre Folgen.
Mit herzlichem Dank für Ihre Frage verbleibe ich.

Ihre
Ulrike Hauffe