Mike M. fragte am 06.09.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Hallo Frau Hauffe, auch mir gefällt es, wie Sie unermüdlich viele und breitgefächerten Anfragen doch ergiebig beantworten. Ich hoffe, das meine Frage nicht schon vorkam und ich Sie nicht übersehen habe. Es geht um die Zuzahlung von Hilfsmitteln, ich finde es ein Skandal, dass mehr Geld für Werbung ausgegeben wird, als für die Hilfsmittel. Ich würde mal sagen, dass 99,9% der Behinderten nichts für ihre Behinderung können und werden zur Kasse gebeten und nicht schlecht. Ich selbst bin mit einer Hochgradigen Schwerhörigkeit auf die Welt gekommen. Ich trage meine Hörgeräte jeden Tag 14 Stunden, nach 6 Jahren sind diese verschlissen, und es müssen neue her. Mit Kassengeräten komme ich nicht aus, ich habe es getestet und so wird es nicht nur mir gehen, sondern viele meiner Leidensgenossen, und jedesmal nach 6 Jahren darf ich ja nach Gerät zwischen 2500 € und 5000€ zuzahlen. Das die Kassensätze angehoben wurden, finde ich zwar gut, aber nicht ausreichend. Ich habe meine Ohren nicht durch zu laute Musik geschädigt, ich bin so auf die Welt gekommen! Ich kann nichts dazu!!! und so geht es den meisten und werden dafür Bestraft!! Ich könnte es einklagen, aber sind wir mal ehrlich, das dauert so lange, bis es durchgesetzt ist, sind die nächsten Geräte fällig. habe mehrere Fälle mitverfolgt die den Weg gegangen sind. Wir Schwerhörigen tragen die Geräte doch nicht zum Spaß oder als Schmuck! Sondern weil ohne die Geräte keine Kommunikation möglich ist! Und nicht jeder kann die Geräte für 2500€ und mehr sich leisten!!! Auch ich habe die Geräte Finanziert. Und Geräte wie Wecker für Schwerhörige oder Haustürklingeln oder andere Hilfsgeräte sind alle ziemlich überteuert, nur weil Sie nicht in großen Stückzahlen hergestellt werden. Wie kann hier mal eine Nachhaltige Unterstützung erfolgen? und diese über Ebay oder andere Internetquellen zu bestellen, kaum eine Entlastung! Meist ähnlich überteuert.

Ulrike Hauffe antwortete

Lieber Herr Züyyre,

erst einmal freue ich mich, dass Sie honorieren, wenn ich mir mit den Antworten auf die vielen z.T. sehr fachspezifischen Fragen Mühe geben. Das stimmt. Ich nehme die Beantwortungen sehr ernst, zeigen mir die Fragen doch, welche Anliegen die Versicherten haben - so auch Ihres. Natürlich will ich damit auch zeigen, dass wir, die wir bei der BARMER die Verdi-Liste repräsentieren, uns kümmern! Und dass wir deshalb auch gut wählbar sind.

Sie kennen das alles, aber ich will den Sachverhalt - auch für die anderen Leserinnen und Leser - kurz zusammenfassen: Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) haben Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Hörhilfen, "Körperersatzstücken" (ein komisches Wort), orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen sind.
Zu den Hilfsmitteln müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten, die sich aus § 33 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V ergibt. Sie beträgt regelmäßig zwischen 5 Euro und 10 Euro je nach Hilfsmittel - auch wenn wir uns immer wieder darüber ärgern... Der Gesetzgeber hat das so gewollt.

Hörhilfen zählen unzweifelhaft zu den Hilfsmitteln. Die BARMER versorgt die Versicherten auf Basis des zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) bestehenden Vertrages zur Komplettversorgung Versicherter mit Hörsystemen. Hiernach erhält der oder die Versicherte für die Hörsituation mindestens ein individuell geeignetes aufzahlungsfreies Versorgungsangebot (= ohne wirtschaftliche Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) mit volldigitalen Hörsystemen entsprechend dem festgestellten Hörverlust einschließlich der erforderlichen Otoplastik (das sind Formpassstücke für das individuelle Ohr). Es können bei der vergleichenden Anpassung weitere – auch nicht aufzahlungsfreie – Hörgeräte getestet werden. Wählt der oder die Versicherte eine aufzahlungspflichtige Versorgung, so sind die Differenzkosten regelmäßig als wirtschaftliche Aufzahlung durch ihn oder sie zu tragen.
Natürlich ist die BARMER in jedem Einzelfall bereit, die Hörhilfenversorgung individuell zu prüfen - wurde mir auf Nachfrage gesagt.

Bezüglich der weiteren angesprochenen Produkte wie Wecker oder Haustürklingeln muss eine Kostenübernahme ebenfalls individuell geprüft werden. Für den Personenkreis der an Taubheit grenzend schwerhörigen Versicherten zählen sogenannte Lichtsignalanlagen als Hilfsmittel.

Weil Sie den Bestellweg über Ebay angesprochen haben. Hier wurde mir gesagt, dass bei einem Bezug von Hilfsmitteln über Ebay oder auch sonstige Internetanbieter die BARMER keine Kosten übernehmen kann. Es sei zu bedenken, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten nur bei Inanspruchnahme zugelassener Leistungserbringer erfolgen könne.
Das ist aber vielleicht auch nicht ganz verkehrt, denn die Strukturen eines Versandhandels können nicht mit einem Sanitätsfachhandel verglichen werden. Denn der Vertragspartner der BARMER hat u.a. weitere Leistungen im Sinne von Service- und Dienstleistungen (z.B. Reparaturen, Beratung) gemäß der vertraglichen Regelungen zu erbringen und diese werden auch entsprechend vergütet. Das macht natürlich niemand über Ebay.

Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Züyyre. Ich habe wieder viel gelernt und werde Ihr Thema mit Aufmerksamkeit weiter verfolgen.
Ihre
Ulrike Hauffe