Friedrich W. fragte am 16.05.2017 zum Thema Sozialwahlen, Rentenversicherung

Findet nur bei der DRV Bund Wahlen statt und warum nicht bei allen? Ich habe in Erfahrung gebracht, dass bei der DRV Rheinland die sogenannte Friedenswahl stattfindet, weil nur soviel Kandidaten da sind wie vorgesehen. Darauf kann ich mir keinen Reim machen. Wenn eine "Selbstverwaltung" so zustande kommt, ist das meiner Meinung nach nicht demokratisch legitim, und damit keinen Selbstverwaltung im Sinne der Selbstverwaltung. Bitte erklärt mir warum hier nicht gewählt werden soll. Wenn ich mit meiner Ansicht falsch liegen sollte, bitte ich um Erklärung.

Ute Maier antwortete

Sehr geehrter Herr Wassenberg,

Ihre an Frau Maier gerichtete Frage kann von ihr z.Zt. leider nicht persönlich beantwortet werden. Ich hoffe, Sie sind durch die Beantwortung durch mich einverstanden.
In § 46 Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass die Vorgeschlagenen als gewählt gelten, wenn aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen oder auf mehreren Vorschlagslisten insgesamt nicht mehr Bewerber benannt als Mitglieder zu wählen sind. Dann findet eine Wahlhandlung nicht statt. Traditionell machen hiervon die Arbeitgeber Gebrauch.
In der Deutschen Rentenversicherung Bund haben seit Errichtung der BfA (heute: Deutsche Rentenversicherung Bund) auf Versichertenseite immer Wahlhandlungen stattgefunden, weil mehr Vorschläge eingereicht wurden, als Mandate zu vergeben waren (und sind). Ob eine Nichtwahl als nicht demokratisch legitimiert gilt, wird unterschiedlich bewertet. Die jetzige Bundeswahlbeauftragte wirbt mit Nachdruck für mehr Wahlhandlungen. Ich persönlich setze mich auch dafür ein. Für ver.di kann ich Ihnen aber versichern, dass wir unsere Vorschläge nach demokratischen Prinzipien aufstellen: Die Landesbezirke/Fachgruppen machen Vorschläge, die von den zuständigen Gremien auf der jeweiligen Ebene (Land oder Bund) zusammengeführt werden. Auf der Bundesebene, die für die RV Bund zuständig ist, fasst das Ressort Sozialpolitik die Vorschläge zusammen und der Bundesvorstand schlägt die Liste nach Beratung im Beirat dem Gewerkschaftsrat zur Beschlussfassung vor. Der Gewerkschaftsrat ist das höchste ehrenamtliche Gremium nach dem Bundeskongress und wird von diesem gewählt. Dieses Verfahren gilt sowohl bei den Wahlen mit als auch ohne Wahlhandlung.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Falls das nicht der Fall sein sollte, fragen Sie gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Ploß