Till S. fragte am 16.01.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Sehr geehrter Herr Klemens, bitte beantworten Sie mir die Frage, wie Sie die Behandlungen auf Grundlage der Prinzipien evidenzbasierter/nachweisorientierter Medizin im Vergleich mit homöopathischen Behandlungsmethoden bewerten und zusätzlich die Frage, ob Sie es für denkbar halten, dass zumindest den freiwillig versicherten Mitgliedern der TK zukünftig der Ausschluss homöopathischer Behandlungsmethoden, gegen Beitragssenkung, ermöglicht wird? Vielen Dank Till Scherzinger

Uwe Klemens antwortete

Sehr geehrter Herr Scherzinger,

die Evidenzbasierte Medizin (EbM). Der die wesentliche Grundlage für unsere auch im internationalen Vergleich sehr gute medizinische Versorgung in Deutschland. EbM bedeutet, dass sich Therapien einem systematischen Wirksamkeitsnachweis stellen müssen.
Nachweise über eine Wirksamkeit können durch unterschiedliche Methoden gewonnen werden, wobei die randomisierte, kontrollierte klinische Studie die höchste Aussagekraft hat. Bisher ist die Homöopathie einen Wirksamkeitsnachweis nach den Kriterien EbM
schuldig geblieben. Das ist verwunderlich, denn die meisten ihr zu Grunde liegenden Konzepte sind nicht mit unserem (naturwissenschaftlich Fundirtem) Wissen über die Welt zu vereinbaren. Die Studienlage deutet darauf hin, dass durch Homöopathie- soweit sie denn Erfolg hat-einen gesteigerten Placebo-Effekt beim Patienten induziert, der Selbstheilungskräfte stimuliert. Viele Homöopathen kritisieren hierbei, dass sich ihre Therapie mit den heute üblichen randomisiert-kontrollierten Studien (RCT) nicht angemessen überprüfen lassen. Ich bin hier der Auffassung, dass grundsätzlich auch die Homöopathie ihren Nutzen und potentiellen Schaden wissenschaftlich durch aussagekräftige und belastbare Studien belegen muss.

Uwe Klemens