Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrter Herr Scherzinger,
die Evidenzbasierte Medizin (EbM). Der die wesentliche Grundlage für unsere auch im internationalen Vergleich sehr gute medizinische Versorgung in Deutschland. EbM bedeutet, dass sich Therapien einem systematischen Wirksamkeitsnachweis stellen müssen.
Nachweise über eine Wirksamkeit können durch unterschiedliche Methoden gewonnen werden, wobei die randomisierte, kontrollierte klinische Studie die höchste Aussagekraft hat. Bisher ist die Homöopathie einen Wirksamkeitsnachweis nach den Kriterien EbM
schuldig geblieben. Das ist verwunderlich, denn die meisten ihr zu Grunde liegenden Konzepte sind nicht mit unserem (naturwissenschaftlich Fundirtem) Wissen über die Welt zu vereinbaren. Die Studienlage deutet darauf hin, dass durch Homöopathie- soweit sie denn Erfolg hat-einen gesteigerten Placebo-Effekt beim Patienten induziert, der Selbstheilungskräfte stimuliert. Viele Homöopathen kritisieren hierbei, dass sich ihre Therapie mit den heute üblichen randomisiert-kontrollierten Studien (RCT) nicht angemessen überprüfen lassen. Ich bin hier der Auffassung, dass grundsätzlich auch die Homöopathie ihren Nutzen und potentiellen Schaden wissenschaftlich durch aussagekräftige und belastbare Studien belegen muss.
Uwe Klemens