Andrea L. fragte am 30.05.2017
Warum leiten Krankenkassen (auch die KKH) Anträge für Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahmen nach §§ 24 und 41 SGBV an den Rentenversicherungsträger weiter oder bekommen von ihnen gleich den Antrag für die Rentenversicherung, obwohl sie wissen, dass der RVT diese Maßnahmen nicht anbietet und der zweite Antrag beschieden werden muss? Eine unnötige Hürde für kranke und erschöpfte Mütter und Väter.
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