Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Liebe Frau Schlick,
die Berechtigung zur Versorgung von Kassenpatienten ist in allen Leistungsbereichen an bestimmte Qualifikationen gebunden. Das soll gewährleisten, dass grundsätzlich ein hohes Niveau der Versorgung gehalten wird. Deshalb dürfen zum Beispiel Heilpraktiker nicht auf Kassenkosten Leistungen erbringen. Außerdem braucht man noch eine spezielle Zulassung, die in manchen Leistungsbereichen von dem jeweiligen Versorgungsbedarf abhängt. Über die Frage des Bedarfs an psychotherapeutischen Leistungen kann man lange diskutieren. Tatsächlich gibt es in Deutschland viele Psychotherapeuten und Ärzte, die Kassenpatienten versorgen. Es gibt aber auch Regionen, in denen es nicht leicht ist, schnell einen Platz bei einem Psychotherapeuten zu ergattern. Dagegen hilft aber nicht, einfach die Anforderungen an die Qualifikation runter zu setzen. Es geht vielmehr darum, die vorhandenen Plätze schneller verfügbar zu machen und potenzielle Patienten schnell daraufhin zu untersuchen, ob sie wirklich eine Psychotherapie brauchen oder andere Hilfsangebote besser sind. Dazu gibt es seit dem 1. April neue Regeln, deren Erfolg jetzt erst mal abgewartet werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Klemens