Armin P. fragte am 11.02.2017 zum Thema Selbstverwaltung

Gibt es eine möglichst enge Rückkopplung der Mitglieder der Vertreterversammlung zu den Ausschüssen, in denen Widersprüche, Beschwerden und persönliche Anliegen der Versicherten diskutiert und entschieden werden? Und in die umgekehrte Richtung?

Günter Ploß antwortete

Lieber Kollege Crgre,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die Kommunikation zwischen den Mitgliedern in der VV und den Widerspruchsausschüssen in der DRV Bund wird insbesondere durch folgende Maßnahmen gewährleistet (Hinweis: Die jeweiligen Mitglieder sind dabei an gesetzliche Vorgaben gebunden, beispielsweise Verschwiegenheitspflicht bei personenbezogenen Daten):

- die Mitglieder in der VV sind gleichzeitig Mitglied in einem Widerspruchsausschuss
- Schulungen der Mitglieder in den Widerspruchsausschüssen
- Rückkopplung von Grundsatzfragen aus der Arbeit in den Widerspruchsausschüssen mit der zentralen Widerspruchsstelle
- Informationsaustausch durch gleichzeitige Teilnahme der Mitglieder in der Vertreterversammlung und den Widerspruchsausschüssen an ver.di- Selbstverwaltertagungen
- Behandlung von grundsätzlichen Angelegenheiten aus den Widerspruchsausschüssen in den Vorbesprechungen und Sitzungen der Vertreterversammlungen
- Information über die Arbeit der Widerspruchsausschüsse 2x jährlich in dem schriftlichen Bericht des Vorstands an die Vertreterversammlung .

Ich möchte gesondert darauf aufmerksam machen, dass die ehrenamtlichen Mitglieder (je 1 Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber) der Widerspruchsausschüsse von der Vertreterversammlung gewählt werden; sie sind zuständig für den Erlass von Widerspruchsbescheiden für laufende Verwaltungsgeschäft.

Abschließend: Denken Sie daran, bei der Sozialwahl die ver.di-Liste anzukreuzen und werben Sie dafür. Herzlichen Dank.

Günter Ploß