Lars P. fragte am 24.04.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Sehr geehrte Frau Weiß-Balschun, die neue Regelung zum Psychotherapeutenversorgungsgesetz hat offenbar die Absicht Erstattungstherapien abzuschaffen. Da aber im Gegenzug die Anzahl der Psychotherapeuten im Kassensystem nicht steigen wird (und somit die möglichen Therapieressoucen), ist es offensichtlich, dass es für bedürftige Patienten in Zukunft noch schwieriger sein wird eine Psychotherapie zu bekommen. Wie stehen Sie dazu? Mit freundlichem Gruß L. Pelka

Sehr geehrter Herr Cryxn,

Vielen Dabk für Ihre FRage.

Die Strukturreform der Psychotherapie (Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses i. V. Psychotherapie-Vereinbarung) zum 01.04.2017 hatte zum Ziel, die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit psychotherapeutischer Krankenbehandlung durch zur vertraglichen Versorgung zugelassene Psychotherapeuten zu optimieren. Insbesondere wurde der Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung verbessert.

So z. B. durch

- verpflichtende telefonische Erreichbarkeitszeiten der Vertragstherapeuten zur Terminkoordination

- Einführung Psychotherapeutischer Sprechstunden zwecks Bedarfserhebung,

- Akutbehandlungen zur schnellen Intervention im Bedarfsfall und

- die Terminvermittlung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen für diese beiden neuen Versorgungsbausteine, sowie

- Bürokratieabbau im Antrags- und Bewilligungsverfahren (z. B. Entkopplung vom grundsätzlich verpflichtenden Gutachterverfahren, vereinfachte Antragstellung (Anzeige statt Antrag).

Darüber hinaus kann eine Psychotherapie inhaltlich flexibler durch die Vertragstherapeuten gestaltet werden; so sollen Gruppentherapien gefördert und es können Teile des Behandlungsumfanges für eine Rezidivprophylaxe genutzt werden, um den Behandlungserfolg zu sichern. Einen umfassenden Überblick zur Thematik finden Sie auf der Internetseite des GBA, der KKH sowie auch bei der Kassenärztliche Bundesvereinigung vor. Die Strukturreform hat keinen Regelungsinhalt für Behandlungen, die durch Nichtvertragsbehandler, sogenannte Erstattungstherapeuten, vorgenommen werden, wenn etwa - wie bisher auch - eine Behandlung durch einen Vertragstherapeuten im Einzelfall nicht möglich sein sollte.

Aus meiner Sicht hat sich der Zugang zur Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte verbessert.

Beste Grüße

Regine Weiß-Balschun