Lucas T. fragte am 28.04.2017
(...) bei der Sozialwahl würde ich gerne eine Liste wählen, die sich dafür einsetzt, dass nur Behandlungsmethoden getragen werden, deren Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist. Ich möchte niemandem untersagen, einen beliebigen Quacksalber zu besuchen, finde aber, dass es nicht im Sinne der Solidargemeinschaft sein kann, Praktiken zu finanzieren, deren Wirksamkeit nicht belegt oder deren behauptete Wirkprinzipien bereits widerlegt wurden. (...)
Regine Weiß-Balschun (verdi) antwortete am 07.05.2017
(...) Der GBA hat klare Kriterien festgelegt, nach denen eine Therapie beurteilt wird. Demnach fällt Homeopathie bislang nicht in den Regelleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse. Manche Krankenkassen nehmen es dennoch als freiwillige Zusatzleistung auf, auch weil bekannt ist, dass es Versicherten helfen kann, obwohl die meisten der Homeopathie zu Grunde liegenden Behandlungskonzepte nicht mit unserem naturwissenschaftlich Wissen zu erklären sind. (...)