Lars P. fragte am 24.04.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Sehr geehrte Frau König, die neue Regelung zum Psychotherapeutenversorgungsgesetz hat offenbar die Absicht Erstattungstherapien abzuschaffen. Da aber im Gegenzug die Anzahl der Psychotherapeuten im Kassensystem nicht steigen wird (und somit die möglichen Therapieressoucen), ist es offensichtlich, dass es für bedürftige Patienten in Zukunft noch schwieriger sein wird eine Psychotherapie zu bekommen. Wie stehen Sie dazu? Mit freundlichem Gruß L. Pelka

Dagmar König antwortete

Sehr geehrter Herr Pelka,

ich teile Ihre Befürchtungen nicht, bin aber gegen eine Einschränkung von notwendigen Psychotherapien! Dies ist jetzt nicht unmittelbar ein Thema für die Deutsche Rentenversicherung Bund, für deren Selbstverwaltung ich ja kandidiere, sondern eher für die Krankenkassen. Allerdings hat die Zunahme psychischer und psychosomatischer Krankheiten auch bei den Reha-Kliniken der DRV Bund zu einem Ausbau dieser Bereiche geführt. Dies begrüße und unterstütze ich ausdrücklich. Darüber hinaus müssen wir das Thema aufmerksam verfolgen und ggf. auf politischer Ebene unserer Position Nachdruck verleihen.

Ich hoffe, Sie davon überzeugt zu haben, dass Ihr Anliegen bei uns in guten Händen ist und von uns geteilt wird. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme dabei, dies auch weiterzuverfolgen.

Mit besten Grüßen

Dagmar König