Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Liebe Frau Fpueöqre,
Mutter/Vater-Kind-Kuren sind meines Erachtens wichtige Angebote, die insbesondere Frauen - darunter viele Alleinerziehende - die Möglichkeit der fachlich gestützten Regeneration bieten. Dafür gibt es klare Bestimmungen im Leistungskatalog der Krankenkassen.
Voraussetzung für die Bewilligung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren ist das Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit, die mit dem Antrag des Arztes oder der Ärztin begründet wird. Bei der Prüfung der Voraussetzungen werden die mütter-/väterspezifischen Gesundheitsrisiken und ggf. bestehenden Erkrankungen berücksichtigt. Nach dem Fünften Sozialgesetzbuch haben die Krankenkassen die Notwendigkeit, die beantragten Mutter-/Vater-Kind-Kuren in Stichproben prüfen zu lassen. Daher ist möglicherweise auch die Einschaltung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich.
Die Versicherten der BARMER werden von ausgewiesenen Spezialisten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung betreut und ausführlich beraten. Darüber hinaus können Frauen natürlich auch in die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände gehen - wenn sie örtlich vorhanden sind. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt immer aufgrund der individuell begründeten Umstände.
Ich kenne mich persönlich sehr gut in der Anbieterlandschaft für Mutter/Vater-Kind-Kuren aus und freue mich sehr, dass es viele Kliniken gibt, die einen nachweislich geschlechtsspezifischen Ansatz haben. Das halte ich für die Ergebnissicherung der Kurmaßnahmen für sehr wichtig, denn dann ist gesichert, dass die Lebensbedingungen von Frauen in diesem Rahmen besonders gewürdigt werden.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Beschwerden haben wenden Sie sich bitte gerne wieder an mich. Es ist unsere Aufgabe als Versichertenvertreterinnen, auch Einzelfälle zu verfolgen.
Und damit ich das auch weiterhin tun kann bitte ich um Ihre Stimme bei der Sozialwahl 2017, denn ich kümmere mich!
Ihre
Ulrike Hauffe