Antje P. fragte am 29.03.2017 zum Thema Rentenversicherung, Leistungen

Was werden Sie tun, um die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen RV (und nicht nur dort) transparent zu machen und offen zu legen? Dagegen behaupten die Politiker, die gesetzliche RV erhalte einen riesigen Zuschuss, obwohl das nachweislich nicht stimmt. In einer Bundestagsdrucksache (16/65 vom November 2005) bestätigt die damalige Bundesregierung auf eine Anfrage hin, dass der nicht durch Zuschüsse gedeckte Teil der versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 50 Milliarden Euro pro Jahr ausmacht. Eine seit Jahrzehnten praktizierte Entlastung für alle Bürger, die nicht in die gesetzlichen SV-Dysteme einzahlen müssen. Das ist praktisch eine gewaltige Entlastung, insbesonder für Politiker, höhere Beamte und Richter bei deren Abgabenseite. Ist es nicht eine Pflicht für Treuhänder fremder Gelder, alle Ausgaben jährlich genau nachzuweisen. Die jährlichen Rentenberichte geben das nicht her. U.A: BT-Drucksache 16/65, S. 376. BMGS ist die Abkürzung für das damals noch existierende Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. H. Rische, Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 24. Juni 2010 in Frankfurt am Main, S. 9-10. Deutsche Rentenversicherung Heft 1, März/April 2012, S. 3.

Ute Maier antwortete

Diese Frage wurde auch an Herrn Ploß gestellt und am 07.04.2017 beantwortet ( https://sozialversicherung.watch/profil/gunter-plos/frage/2017-03-29/183 ). Außerdem wird ein ergänzender Schriftwechsel geführt.