Antje P. fragte am 29.03.2017
(...) In einer Bundestagsdrucksache (16/65 vom November 2005) bestätigt die damalige Bundesregierung auf eine Anfrage hin, dass der nicht durch Zuschüsse gedeckte Teil der versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 50 Milliarden Euro pro Jahr ausmacht. Eine seit Jahrzehnten praktizierte Entlastung für alle Bürger, die nicht in die gesetzlichen SV-Dysteme einzahlen müssen. Das ist praktisch eine gewaltige Entlastung, insbesonder für Politiker, höhere Beamte und Richter bei deren Abgabenseite. (...)