Marlis H. fragte am 07.02.2017 zum Thema Rentenversicherung, Leistungen

Wann werden die Kosten für eine Reha von der Rentenversicherung übernommen, wie ist die Abgrenzung gegenüber meiner Krankenkasse?

Günter Ploß antwortete

Sehr geehrte Frau Urhre,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte: Die Rentenversicherung ist grundsätzlich Kostenträger für Leistungen zur Rehabilitation, wenn diese Maßnahmen zur wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit, insbesondere zur Ausübung des bisherigen Berufs oder Erlernung eines anderen Berufs ("Teilhabe am Arbeitsleben"), erforderlich sind. Die Träger der Krankenversicherung sind zuständig für die Rehabilitation für nicht erwerbstätige Personen sowie zur bloßen Stärkung der Gesundheit oder die Behandlung akuter Krankheiten. Einzelheiten zur Durchführung sind zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbart. Der Umfang der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist u.a. im Sozialgesetzbuch IX §§ 26 ff geregelt. Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben. Denken Sie bitte daran, den ab April zum Versand gelangenden Wahlbrief ausgefüllt zurückzusenden. Machen Sie auch in Ihrer Familie, im Bekanntenkreis sowie bei ArbeitskollegInnen Werbung für die Teilnahme an den Sozialwahlen. Und dabei nicht vergessen: ver.di wählen:-)

Mit freundlichen Grüßen.
Günter Ploß