Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Liebe Frau Oeüqre,
die Homöopathie ist grundsätzlich keine Kassenleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung -und das soll nach meiner Meinung auch so bleiben.
Die KKH erstattet satzungsgemäß die Kosten einer homöopathischen Behandlung unter bestimmten Vorraussetzungen nur dann, wenn die homöopathische Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung -also von einem Arzt mit Kassenzulassung- durchgeführt wird.
Der gesamte Bereich der Leistungserbringung durch Heilpraktiker ist somit ausgeschlossen.
Eine weitere Erhöhung des Zusatzbeitrages halte ich nicht für den richtigen Weg.
I.ü. wäre dies derzeit auch nicht möglich, da der kassenindividuelle Zusatzbeitrag für alle Versicherten gilt und nicht an die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen geknüpft ist.
Wer sich für eine homöopathische Behandlung durch Heilpraktiker entscheidet, sollte diese auch in Zukunft aus eigener Tasche bezahlen.
Ihre Auffassung zur Finanzierung nicht evidenzbasierter Maßnahmen teile ich voll und ganz.