Irene D. fragte am 03.05.2017 zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Das neue Gesetz zur Psychotherapie sieht seit 01.04.2017 bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz offene Sprechstunden und längere Telefonsprechzeiten vor. Das heißt, diese Zeit geht von seinen Behandlungsstunden ab - also weniger Therapieplätze. Gleichzeitig wird die Anzahl der Kassensitze nicht vergrößert. Für mich bedeutet das, dass zukünftig die Wartezeiten auf einen Therapieplatz noch länger werden. Zudem müssen chronisch kranke Patienten nach wie vor 2 Jahre Wartezeit in Kauf nehmen, um weiter vom gleichen Therapeuten behandelt werden zu können - oder den Therapeuten und das Verfahren wechseln. Meine Frage: wie stellen Sie sich dazu? Was ist Ihre Position dazu?

Uwe Klemens antwortete

Liebe Frau Qvrgevpu,

die Neuregelung ab 1.4. muss aus unserer Sicht in Ihrer Wirkung für die Versicherten genau beobachtet werden, längere Wartezeiten sind aus unserer Sicht nicht hinnehmest, im Übrigen sind die KBV'en verpflichtet bei der Terminfindung zu unterstützen. Bei chronischen Erkrankungen müssen diese "Lücken" überprüft werden !
Dank für Ihr Interesse !

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Klemens