Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Sehr geehrter Herr Göyt,
Grundlage einer starken Selbstverwaltung sind qualifizierte Mitglieder, die Rückhalt und Unterstützung durch ver.di als eine starke Gewerkschaft haben. Diese hat millionenfachen unmittelbaren Kontakt zu den Beschäftigten sowie Rentnerinnen und Rentner aus den verschiedensten Bereichen. Somit weiß sie und wissen die Selbstverwalter, wo der Schuh drückt. Das ist Grundlage einer erfolgversprechenden Arbeit. Neben der Tätigkeit in der Vertreterversammlung zählt für eine starke Selbstverwaltung auch eine qualifizierte Beratung durch die gut 400 durch ver.di in die Funktion entsandten ehrenamtlichen Versichertenberater und die Mitglieder in den Widerspruchsausschüssen, die über Widersprüche der Betroffenen entscheiden. Die ehrenamtlichen ver-di-Selbstverwalter setzen sich ein für eine leistungsstarke und zukunftsfähige Deutsche Rentenversicherung Bund (Verbesserung von Service und Online-Medien), ausreichendes und qualifiziertes Personal, schnelle und verständliche Bescheide sowie Erhalt der eigenen Reha-Kliniken ein. Neben diesen Beispielen einer starken Selbstverwaltung setzt sich ver.di für den Ausbau der Zuständigkeiten der Selbstverwaltung zur weiteren Stärkung der Selbstverwaltung ein.
Zum Reha--Budget: Auch Dank des Einsatzes der Selbstverwalter erfolgt keine Reha-Bewilligung nach Kassenlage, sondern nach medizinischer Notwendigkeit. Das vom Gesetzgeber vorgegebene Reha-Budget ist jedoch nicht ausgeschöpft worden. Seit 2015 ist leider die Zahl der Reha-Anträge zurückgegangen: Von 786 000 auf 760 000; für 2016 ist mit einem weiteren Rückgang in gleicher Größenordnung zu rechnen. Die Bewilligungsquote liegt unverändert jährlich bei um die 63 %. Wir haben die Verwaltung gebeten, Ursachenforschung für den Antragsrückgang zu betreiben und Vorschläge für ein Entgegegenwirken zu entwickeln. Wir setzen uns unverändert für eine notwendige möglichst früh einsetzende und am individuellen Bedarf orientierte Reha ein.