Die Sozialwahlen 2023 stehen an und auch dieses Mal können Sie auf Sozialversicherung.watch (kurz: sv-watch) in Kontakt treten mit den Spitzenkandidat*innen der ver.di-Listen und ihnen Fragen stellen.
Die letzten Vorbereitungen laufen, so dass die überarbeitete Seite in den nächsten Wochen online gehen kann. In der Zwischenzeit können Sie sich gerne die Fragen und Antworten ansehen, die den Spitzenkandidat*innen bei der letzten Sozialwahl gestellt wurden.
Liebe Frau Baur,
als Mitglied des Verwaltungsrates der KKH bedaure ich es sehr, dass Sie erneut Ihren Stomatherapeuten wechseln müssen. Die Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der KKH legen großen Wert darauf, dass bei einem Wechsel der Vertragspartner -ganz gleich aus welchem Grund- die Qualitätsstandards erhalten bleiben.
Aktuell beabsichtigt die KKH, die Versorgung von Stomapatienten mit Hilfsmitteln im Wege von Exklusivverträgen ab 1.4. neu zu regeln. Dies kann zur Folge haben, dass auch der Wechsel des Stomatherapeuten erfolgen muss.
Ihrem Wunsch entsprechend habe ich mich 'schlau gemacht' und Kontakt mit den maßgeblichen Entscheidungsträgern der Kasse aufgenommen.
Diese haben mir versichert, dass die Vertragspartner im Rahmen des Vergabeverfahrens einer genauen Eignungsprüfung unterzogen wurden und hohe qualitative Anforderungen erfüllen müssen. So ist auch sichergestellt, dass ausreichend qualifiziertes Personal für die persönliche Betreuung und Stomatherapeuten in angemessene Zahl zur Verfügung stehen.
Für den Regierungsbezirk Stuttgart wurden mir drei Vertragspartner benannt, unter denen die Versicherten wählen können.
Es sind dies die DVG GmhH in 40633 in Erkrath, die assist GmbH in 66663 Merzig und die Illenseer Hospitalia GmbH in Umkirch.
Die KKH hat überdies geregelt, dass das exklusive Versorgungsrecht des Leistungserbringers entfällt, wenn er das Wunschprodukt des Versicherten nicht im Sortiment hat. Die Kasse wird sicherstellen, dass jeder Versicherte auch weiterhin sein gewohntes Produkt erhalten kann.
Eine weitere Versorgung durch Ihren bisherigen Anbieter einschließlich der Versorgung durch Ihren aktuellen Stomatherapeuten über den 1.4. hinaus kann der Verwaltungsrat nicht durchsetzen; wir werden aber darauf achten, dass den betroffenen Patienten keine Nachteile in der Versorgung und Betreuung entstehen.