Klaus D. fragte am 28.03.2019 zum Thema Gesundheitspolitik

Liebe Kollegin Hauffe, laut Pressemeldungen soll im Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA geprüft werden, ob der Bluttest, bei dem eventuell Trisomie festgestellt werden könnte, Kassenleistung werden soll. Könnte damit nicht die Tür aufgemacht werden zur Planung von Designerkindern?

Ulrike Hauffe antwortete

Lieber Xynhf Qbyyznaa,

Vielen Dank für diese Frage. Es stimmt. Die letzte Phase der Entscheidung über die Finanzierung des Bluttests in der frühen Schwangerschaft durch die Krankenkassen (zur Identifikation der Trisomien 13, 18 und 21) ist angebrochen. Warum kann ich dazu überhaupt viel sagen?: Zum Einen bin ich schon lange kritisch im Thema zu Hause, aber zum Anderen - und das ist dann wichtiger - bin ich die durch den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands gewählte Versichertenvertreterin im beschlussfassenden Plenum des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Am 22.03. haben wir im G-BA das Stellungnahmeverfahren zum NIPT (Nicht-invasiver-Pränatal-Test) - so heißt der Bluttest fachlich - eröffnet. Seit dem Datum bis in sechs Wochen können Stellungnahmen zum Verfahren beim G-BA abgegeben werden. Dieses Mal wurde ermöglicht, dass mehr als die üblichen Stellungnahmeberechtigten ihre Haltungen schriftlich einreichen können, da es ein so bedeutsames ethisches Thema ist. Wichtig ist: Der G-BA hat nicht (!) die Aufgabe, die ethischen Fragen zu entscheiden, sondern ausschließlich die, eine Methodenbewertung durchzuführen. Bedeutet: Der Bluttest ist der der (invasiven) Fruchtwasseruntersuchung überlegen, weil der Test fast sichere Ergebnisse ohne möglichen körperlichen Schaden für die werdende Mutter und den Feten liefert und damit z.T. verhindert, dass invasive Verfahren angewendet werden - wie die Fruchtwasseruntersuchung, die durchaus gefährlich sein kann.
Der Bundestag wollte sich schon längst mit den ethischen Fragen der Pränataldiagnostik (PND) beschäftigt haben, um ein gesellschaftliches Meinungsbild zu entwickeln. Gehört habe ich, dass das nun im April beginnen soll. Über die Finanzierung des Tests durch die Krankenkassen entscheidet der G-BA nach der Methodenbewertung, wird also die Überlegenheit der Methode bestätigen müssen. Das bedeutet, dass dann die Krankenkassen den Einsatz des Tests zahlen müssen.
Wichtig ist aber, dass die Anwendung des Tests sehr eng ausgelegt werden soll, also nicht als Screening (Reihenuntersuchung) angewendet werden soll, sondern nur aufgrund bestimmter Voraussetzungen, die ansonsten zu einer Fruchtwasseruntersuchung geführt hätten - also eine erhebliche Einschränkung der Anwendung. Und damit das auch nur so geschieht brauchen wir dringend die öffentliche Debatte, damit auch gut aufgeklärt wird, Frauen und Paare wissen, was sie entscheiden und die Frauenärztinnen und -ärzte auch entsprechend beraten.
Ich hoffe, ich habe Ihre berechtigte Sorge etwas relativieren können.

Mit herzlichem Gruß von
Ulrike Hauffe